Der Entwicklungsbericht

Eike Humpert • 4. September 2025

Kind im Fokus: So gelingt ein guter Entwicklungsbericht in der Schulbegleitung


Entwicklungsberichte gehören zu den wichtigsten Instrumenten in der Schulbegleitung. Sie dokumentieren nicht nur den individuellen Förderverlauf eines Kindes, sondern sind auch zentrale Grundlage für Entscheidungen über die weitere Unterstützung. Dennoch gibt es große Unterschiede in der Praxis. Diese reichen von uneinheitlichen Qualitätsstandards bis hin zu fehlender professioneller Ausbildung der Verfasser. Dieser Beitrag beleuchtet die rechtlichen, praktischen und konzeptionellen Aspekte rund um den Entwicklungsbericht in der Schulbegleitung und zeigt auf, warum er mehr ist als ein administratives Pflichtdokument.

Was ist ein Entwicklungsbericht?


Der Entwicklungsbericht dient der systematischen Dokumentation und Evaluation der individuellen Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Unterstützungsbedarf. In vielen Regionen hat sich der Begriff "Verlaufsbericht" als praxisnäher durchgesetzt, um Missverständnisse mit medizinisch-psychologischen Berichten zu vermeiden. Ziel des Berichts ist es, die Entwicklung eines Kindes ressourcenorientiert, nachvollziehbar und fachlich fundiert zu beschreiben.


Rechtlicher Rahmen und historische Entwicklung


Schulbegleitung ist im Sozialrecht verankert. Je nach Art der Beeinträchtigung greifen unterschiedliche Paragrafen des SGB VIII und SGB IX.


Der Entwicklungsbericht ist verbindlich, weil er Bestandteil der Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ist und zur fachlichen Begründung, Fortschreibung oder Beendigung der Maßnahme dient. Ohne dokumentierten Verlauf ist eine fachlich fundierte Entscheidung über Art, Umfang und Ziel der Unterstützung kaum möglich. In vielen Bundesländern ist der Bericht zudem Teil des Förderplanverfahrens und muss regelmäßig vorgelegt werden, insbesondere bei Trägerwechseln oder Verlängerungsanträgen.


In Niedersachsen erfolgt die Berichterstellung in der Regel im Rahmen der Hilfeplangespräche der Jugendhilfe, meist halbjährlich. Einige Landkreise fordern zusätzlich Zwischenberichte oder nutzen eigene Vorlagen zur Strukturierung der Inhalte.


Anforderungen und Inhalte eines Entwicklungsberichts


Ein gut strukturierter Entwicklungsbericht umfasst typischerweise folgende Inhalte:

  • Positive Entwicklungsbereiche: Welche Fortschritte sind sichtbar? Die Darstellung soll ressourcenorientiert und wertschätzend erfolgen.

  • Aufgabenbeschreibung: Welche konkreten Unterstützungsleistungen werden durch die Schulbegleitung erbracht? Dies umfasst sowohl alltägliche als auch besondere Maßnahmen.

  • Fördermaßnahmen: Welche pädagogischen Strategien werden eingesetzt? Wie wirksam zeigen sich diese im schulischen Alltag?

  • Kooperationsaspekte: Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit Lehrkräften, Eltern, Therapeut:innen und anderen Beteiligten? Gibt es regelmäßige Abstimmungen oder gemeinsame Ziele?

  • Verhalten und Teilhabe: Wie entwickelt sich das soziale Verhalten des Kindes im Schulalltag? Welche Fortschritte oder Herausforderungen sind erkennbar?

Zudem ist die Frequenz der Berichterstellung ein wichtiger Aspekt. In vielen Regionen wird ein Entwicklungsbericht quartalsweise oder halbjährlich gefordert, teilweise auch anlassbezogen wie z. B. im Rahmen von Hilfeplangesprächen oder Förderplankonferenzen. Eine kontinuierliche Dokumentation im Alltag erleichtert die Erstellung und sichert die Qualität der Inhalte.

Eine kontinuierliche Dokumentation im Alltag erleichtert die Erstellung und sichert die Qualität der Inhalte. Dabei gilt es, bestimmte Inhalte zu vermeiden, etwa subjektive Bewertungen, Vergleiche mit anderen Kindern oder die Nennung von Namen. Respektvolle, sachliche und nachvollziehbare Formulierungen sind essenziell.


Herausforderungen in der Praxis

Trotz der Relevanz fehlt es häufig an einheitlichen Standards. Viele Schulbegleiter:innen verfügen über wenig Erfahrung in der Ausarbeitung von Berichten, was die Qualität der Dokumentation beeinflussen kann. Umso wichtiger ist es für uns als TeamLike Schulbegleitung frühzeitig Hilfestellung zu geben, um unsere Schulbegleiter:innen Stück für Stück an eine hochwertige Berichterstattung heranzuführen. Weiterhin ist die Rolle der Schulbegleitung oft unklar definiert – zwischen Betreuung und pädagogischer Unterstützung. Diese Unsicherheiten erschweren eine fachlich fundierte Entwicklungsberichterstattung.


Aktuelle Trends und Entwicklungen


Zunehmend setzen sich standardisierte und digitale Dokumentationssysteme durch, etwa in Sachsen mit dem DigiDuF-Verfahren. In Niedersachsen gibt es bislang kein flächendeckend einheitliches digitales System, doch einzelne Landkreise und Träger nutzen bereits digitale Vorlagen, Tools oder Plattformen zur strukturierten Berichterstellung.


Als Träger bieten wir gezielte digitale Hilfestellungen und Werkzeuge, um Schulbegleiter:innen bei der Erstellung der Entwicklungsberichte zu unterstützen. Unsere Vorlagen und Leitfäden helfen dabei, Beobachtungen strukturiert festzuhalten und pädagogische Inhalte fachlich korrekt zu formulieren. Dabei versuchen wir Praxisnähe, Alltagstauglichkeit und Datenschutzkonformität bestmöglich zu vereinen.


Auch Pool-Modelle und systemische Schulassistenz gewinnen an Bedeutung. Sie verändern nicht nur das Rollenverständnis, sondern auch die Anforderungen an die Dokumentation, die nun stärker systemische Wirkungen erfassen soll.


Fazit

Entwicklungsberichte sind ein zentrales Instrument der Qualitätssicherung in der Schulbegleitung, immer vorausgesetzt, sie werden professionell, strukturiert und mit Blick auf die Würde des Kindes erstellt. Sie dienen nicht nur der Evaluation, sondern auch der Sichtbarmachung individueller Fortschritte. Damit tragen sie wesentlich zur Weiterentwicklung inklusiver Bildung bei.


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