Wir schaffen Verbindungen,

die zählen!

Wir begleiten Familien und Schulbegleiter vom ersten Gespräch bis zum perfekt passenden Match. Schnell, persönlich und ohne Bürokratie-Stress.

Professionelle Schulbegleitung in Hildesheim, Hannover & Umgebung.

Blau-weißer Siegelstempel mit den Worten MEDIZINISCH, REGELMÄSSIG, FACHKRÄFTE, GESCHÜTZT und 'PÄDAGOGISCH' in Großbuchstaben
Siegel Bundesland Niedersachsen

in 24h

Rückmeldung

1:1

persönliche Betreuung

12+

eigene Fort- und Weiterbildungsprogramme

100%

Kostenübernahme

Noch keinen Antrag gestellt? Kein Problem!

Wir unterstützen Sie gerne von Anfang an.

Zwei Erwachsene sitzen sich gegenüber, jeder hat ein Kind auf dem Schoß, im Hintergrund sitzt eine weitere Frau an einem Tisch.

In 4 Schritten zur Schulbegleitung

1.

Erstkontakt

Schildern Sie uns kurz Ihre Situation, ganz unkompliziert und ohne Verpflichtung.
2.

Orientierung

Wir erklären Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und was jetzt wichtig ist.

3.

Begleitung

Wir unterstützen Sie bei 
den nächsten Schritten 
(z. B. Antrag, Abstimmung).

4.

Schulbegleitung

Sobald alles geklärt ist, finden wir die richtige Unterstützung für Ihr Kind.

Hat mein Kind Anspruch auf eine Begleitung?

Grundsätzlich haben alle Kinder mit einer der folgenden Einschränkungen Anspruch auf Unterstützung. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich beantragt und bewilligt wird. Dafür werden in der Regel ärztliche Gutachten oder psychologische Stellungnahmen benötigt.

Kinder mit körperlicher Beeinträchtigung

Entwicklung und Wahrnehmung Entwicklungsverzögerung, Autismus und Mehrfachbehinderung

Lernen und Kommunikation
Lern- und Konzentrations-schwäche, Starke Sprachstörung

Psyche und Emotionen
ADHS, Geistiges oder seelisches Leiden, Traumata



Verhalten und Sicherheit Eigengefährdendes Verhalten, Fremdgefährdendes Verhalten

Mehr Wissenswertes für Eltern und Schulbegleitungen auf unserem Blog!

Die häufigsten Fragen

und unsere Antworten

Nein. Schulbegleitung ist eine gesetzliche Leistung und wird in der Regel vollständig vom Kostenträger (z. B. Jugendamt, Sozialamt nach SGB VIII oder SGB IX) übernommen. Für Familien entstehen keine Kosten.

Das Bewilligungsverfahren liegt beim Kostenträger, darauf haben wir keinen Einfluss. Aber unsere Seite ist schnell. Eine passende Begleitperson finden wir in der Regel in wenigen Tagen, spätestens einer Woche.

Es gibt unterschiedliche Formen an Unterstützungsbedarf. Meist wird eine pädagogische oder soziale Qualifikation bevorzugt, wenn es die individuellen Bedürfnisse des Kindes bedingen. Auch Quereinsteiger können als Schulbegleiter arbeiten, wenn sie die nötige Eignung und Motivation mitbringen.

Die Vergütung variiert je nach Qualifikation und Erfahrung des Schulbegleiters. Grundsätzlich ist ein Stundenlohn zwischen 18 € (Schulbegleitung) und 25 € (pädagogische oder medizinische Fachkraft) möglich. Zusätzlich können Sie von unseren weiteren Arbeitgeberleistungen profitieren.

Mädchen mit langem Haar, weißem T-Shirt und Rucksack zeigt mit beiden Händen nach links
Mädchen mit langem Haar, weißem T-Shirt und Rucksack zeigt mit beiden Händen nach links

Unsere Partner und Mitgliedschaften: