Schulbegleitung: Herkunft und Historie

9. April 2025

Ein Blick auf die Entwicklung eines zentralen Instruments inklusiver Bildung   


Die Schulbegleitung ist heute ein fester Bestandteil im Schulalltag vieler Kinder mit Unterstützungsbedarf. Doch wie ist dieses Konzept eigentlich entstanden? In diesem Eintrag werfen wir einen verständlichen Blick auf die historische Entwicklung der Schulbegleitung in Deutschland, von ihren Anfängen bis zur heutigen Rolle im inklusiven Bildungssystem.

Erste Schritte in den 1980er Jahren


Die Ursprünge der Schulbegleitung reichen zurück in die 1980er Jahre. Damals wurden Kinder mit Behinderungen oft von Zivildienstleistenden unterstützt, die im Schulalltag praktische Hilfe leisteten. Diese Unterstützung war nicht gesetzlich geregelt, sondern entstand vor allem aus dem Wunsch, betroffenen Kindern eine Teilnahme am Schulunterricht zu ermöglichen. Es war ein erster Schritt hin zur schulischen Teilhabe.

Internationale Impulse: Die Salamanca-Erklärung


Einen wichtigen Anstoß für mehr Inklusion gab die Salamanca-Erklärung der UNESCO im Jahr 1994. Sie betonte, dass Bildungssysteme so gestaltet sein sollten, dass sie allen Kindern gerecht werden – unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen. Diese Erklärung brachte auch in Deutschland neue Diskussionen in Gang und sorgte für ein wachsendes Bewusstsein für inklusive Bildung.


2009: Die UN-Behindertenrechtskonvention bringt Veränderung


Ein echter Wendepunkt kam mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009. Seitdem ist das Recht auf inklusive Bildung gesetzlich verankert. Für Deutschland bedeutete das: Schulen müssen allen Kindern den gleichberechtigten Zugang zu Bildung ermöglichen. Die Schulbegleitung wurde in diesem Zusammenhang zu einem zentralen Instrument, um dieses Recht umzusetzen.

Allein zwischen 2009 und 2019 stieg die Zahl der Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischer Behinderung um rund 156 %. Dies war ein starkes Zeichen für den wachsenden Unterstützungsbedarf.


Die Entwicklung der rechtlichen Grundlagen


Lange Zeit war die Schulbegleitung rechtlich kompliziert geregelt. Verschiedene Gesetze und Zuständigkeiten führten oft zu Verwirrung – etwa ob das Jugendamt oder das Sozialamt verantwortlich ist. Mit dem Inkrafttreten des Bundesteilhabegesetzes wurden die Regelungen überarbeitet und unter anderem im neuen §112 des SGB IX gebündelt. Ziel war es, die Eingliederungshilfe zu entbürokratisieren und besser auf die Teilhabe des Kindes auszurichten. Im Jahr 2019 bewilligten die Träger der Kinder- und Jugendhilfe über 109.000 Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischen Beeinträchtigungen.


Was Schulbegleitung eigentlich macht


Die Aufgaben der Schulbegleitung sind vielfältig und richten sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes. Dazu gehören unter anderem:

  • Unterstützung beim Ankommen und Gehen
  • Hilfe bei praktischen Aufgaben im Schulalltag (z. B. Anziehen, Toilettengänge)
  • Orientierung im Schulgebäude und beim Stundenplan
  • Begleitung in herausfordernden Situationen

Wichtig: Schulbegleiter:innen übernehmen keine unterrichtlichen Aufgaben. Sie unterstützen pädagogisch, helfen aber nicht beim Lernen selbst. Diese Grenze ist wichtig und wurde durch Gerichtsurteile immer wieder klargestellt.

Wie sich Schulbegleitung heute organisiert


Heute wird Schulbegleitung meist als individuelle Maßnahme organisiert: Ein Kind – eine Begleitung. Das erlaubt gezielte Unterstützung, kann aber auch zu Abhängigkeit führen. Je nach Bundesland und Kommune sind Schulbegleiter:innen angestellt bei freien Trägern wie z. B. bei TeamLike Schulbegleitung, Kommunen oder arbeiten im Rahmen von Freiwilligendiensten wie dem FSJ oder BFD.

Auch die Qualifikation ist unterschiedlich: Während früher oft Zivildienstleistende eingesetzt wurden, sind heute häufiger pädagogisch geschulte Kräfte oder junge Menschen in sozialen Freiwilligendiensten tätig. Auch ein Quereinstieg ohne relevante Vorerfahrung ist möglich. Welche Anforderungen konkret an Schulbegleiter:innen gestellt werden sowie die Möglichkeit sich direkt bei uns zu bewerben finden Sie hier.


Zahlen und Trends: Schulbegleitung im Aufschwung


Die Nachfrage nach Schulbegleitung wächst stetig. Zwischen 2009 und 2019 hat sich die Zahl der Eingliederungshilfen für Kinder mit seelischer Behinderung mehr als verdoppelt. Auch die Zahl der Schüler:innen mit sozial-emotionalem Förderbedarf ist im gleichen Zeitraum um 72 % gestiegen – auf knapp 100.000 Kinder und Jugendliche. Über die Hälfte dieser Kinder (ca. 57 %) besucht mittlerweile Regelschulen. Damit sind Schulbegleitungen nicht mehr nur an Förderschulen im Einsatz, sondern in allen Schulformen ein wichtiges Bindeglied für inklusive Bildung.


Ein Blick nach vorn


Die Schulbegleitung hat sich von einem provisorischen Hilfsangebot zu einem zentralen Bestandteil der inklusiven Bildung in Deutschland entwickelt. Dennoch bleiben Herausforderungen: Klare Zuständigkeiten, einheitliche Qualitätsstandards und verlässliche Daten sind Themen, die weiterentwickelt werden müssen. Fest steht: Die Nachfrage nach Schulbegleitungen wird weiter steigen. Umso wichtiger ist es, Rahmenbedingungen zu schaffen, die allen Beteiligten, Kindern, Eltern, Schulen und Begleitungen, Sicherheit und Klarheit bieten.

Wir von
TeamLike Schulbegleitung haben es uns zur Aufgabe gemacht diesen Wandel zu begleiten. Mit Herz, Erfahrung und dem Ziel, Inklusion gemeinsam zu leben. Wenn Sie Fragen haben oder Interesse Teil unseres Teams zu werden, können Sie jederzeit gerne 📞 Kontakt aufnehmen oder Sie schauen in unserem FAQ für häufig gestellte Fragen vorbei.

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