Schulbegleitung beantragen – so funktioniert’s

12. Februar 2025

Ein Leitfaden für Eltern - von TeamLike Schulbegleitung


Wenn bei einem Kind eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt, kann der Schulbesuch zur Herausforderung werden. Eine Schulbegleitung kann hier eine wertvolle Unterstützung sein – individuell, alltagsnah und entlastend für alle Beteiligten. Doch wie stellt man eigentlich den Antrag auf Schulbegleitung?


Wir von TeamLike Schulbegleitung möchten Familien auf diesem Weg unterstützen – mit Erfahrung, Herz und praktischer Hilfe. In diesem Beitrag zeigen wir Schritt für Schritt, wie die Beantragung einer Schulbegleitung in Niedersachsen abläuft.

Wann hat mein Kind Anspruch auf eine Schulbegleitung?


Ein Anspruch besteht grundsätzlich, wenn:

  • eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung vorliegt,
  • die Beeinträchtigung durch ein ärztliches oder psychologisches Gutachten bestätigt wird,
  • und der Schulbesuch ohne Unterstützung nicht oder nur erschwert möglich ist.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Diagnose wie Autismus, ADHS, eine Angststörung oder eine körperliche Einschränkung handelt – entscheidend ist der individuelle Unterstützungsbedarf im Schulalltag.


Wer ist zuständig? – Jugendamt oder Sozialamt?

Je nach Art der Beeinträchtigung sind unterschiedliche Behörden zuständig:

  • Seelische Beeinträchtigung (z. B. ADHS, Autismus, Angststörung):
    👉 Zuständig ist das
    Jugendamt gemäß § 35a SGB VIII.

  • Körperliche oder geistige Behinderung (z. B. Hör-/Sehbeeinträchtigung, geistige Entwicklungsverzögerung):
    👉 Zuständig ist das
    Sozialamt nach § 112 SGB IX.


Der Antrag – Schritt für Schritt erklärt

1. Unterlagen vorbereiten

Für einen erfolgreichen Antrag braucht es einige Dokumente:

  • Ärztliches oder (kinder- und jugend-)psychiatrisches Gutachten
  • Stellungnahme der Schule zum Unterstützungsbedarf
  • Elterliche Beschreibung der Situation und des Hilfebedarfs
  • Aktueller Stundenplan des Kindes
  • (Wenn vorhanden) Bescheid über sonderpädagogischen Förderbedarf

2. Antrag stellen

Der Antrag auf Schulbegleitung erfolgt formlos, aber schriftlich – an die zuständige Behörde. Wichtig:

  • Beschreiben Sie die Art der Beeinträchtigung und warum Unterstützung notwendig ist.
  • Fügen Sie alle oben genannten Unterlagen bei.
  • Nutzen Sie das Wunsch- und Wahlrecht: Sie dürfen im Antrag vermerken, dass Sie einen bestimmten Anbieter – wie z. B. TeamLike Schulbegleitung – wünschen (§ 36 SGB VIII).

3. Fristen beachten

  • Stellen Sie den Antrag mindestens ein halbes bis ein Jahr vor Schulbeginn oder rechtzeitig vor dem Schuljahreswechsel.
  • Die Behörde prüft die Zuständigkeit meist innerhalb von zwei Wochen.
  • Wenn weitere Gutachten notwendig sind, beginnt die Entscheidungsfrist nach deren Eingang.


Was passiert nach der Antragstellung?


Nach dem Eingang prüft das Amt den Antrag. Bei einem positiven Bescheid wird festgelegt:

  • Wieviel Stunden Schulbegleitung pro Woche bewilligt werden
  • Welche Aufgaben die Schulbegleitung übernehmen darf
  • Welche Qualifikation notwendig ist

Eltern können dann – in Absprache mit dem Amt – einen Träger auswählen. Die Kosten werden nicht von den Eltern, sondern direkt vom Amt an den Anbieter gezahlt. Die Schulbegleitung ist also kostenfrei.


Wie lange dauert die Unterstützung?

Die Dauer der Schulbegleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Kindes – sie kann nur einige Monate, aber auch über mehrere Schuljahre hinweg gewährt werden. Eine Begleitung ist ab der 1. Klasse möglich, in Ausnahmefällen auch schon im Kindergarten vor der Einschulung beantragbar.

Wichtige Beratungsstellen für Eltern

Falls Unsicherheiten bestehen, können folgende Stellen weiterhelfen:

  • EUTB – Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
  • Regionalstellen der Schulbehörde (RLSB)
  • Jugendamt oder Sozialamt Ihres Landkreises


Gerade bei Fragen zu Zuständigkeiten oder Unterlagen lohnt sich der frühzeitige Kontakt zur zuständigen Kommune oder zum Landkreis:


Bei seelischer und/oder körperlicher Beeinträchtigung (z. B. ADHS, Autismus, Angststörungen):

Jugendamt des Landkreises Hildesheim

Fachteam Schulassistenzberatung (SAB)

Koordination: Laura Salewsky
31134 Hildesheim

Telefon: 05121 309-6361

E-Mail: schulassistenzberatung@landkreishildesheim.de

www.landkreishildesheim.de


Weitere Ansprechpartner für Schulassistenzberatung:

  • Laura Salewsky (Stadtgebiet Hi-Nord): 05121 / 309-6262
  • Richard Hennig (Landkreis West): 05121 / 309-6726
  • Susanne Brosig (Landkreis Süd): 05121 / 309-8902
  • Julia Schewe (Landkreis Ost): 05121 / 309-6273

Bei körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung:

Stadt Hildesheim
Bereich Teilhabe und Rehabilitation
 
Hannoversche Straße 6
31134 Hildesheim
Eingliederungshilfe-Hotline: 05121 301 4343
E-Mail:
eingliederungshilfe@stadt-hildesheim.de
www.stadt-hildesheim.de


Landkreis Hildesheim
Amt für Teilhabe und Rehabilitation
 
Marie-Wagenknecht-Straße 3

31134 Hildesheim
Telefon: 05121 309 - 0
E-Mail:
info@landkreis-hildesheim.de
www.landkreishildesheim.de


Unsere Erfahrungen mit dem Antragsverfahren

Die Beantragung einer Schulbegleitung kann zunächst bürokratisch wirken – aber Sie sind nicht allein. Wir bei TeamLike Schulbegleitung stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, ob bei der Auswahl, im Gespräch mit dem Amt oder bei allgemeinen Fragen rund um die Schulbegleitung.

📞 Kontaktieren Sie uns frühzeitig – je eher Sie starten, desto entspannter wird der Schulstart für Sie und Ihr Kind.


Nutzen Sie unsere  Checkliste – wir haben alle relevanten Punkte für Sie zusammengetragen. Nutzen Sie die Checkliste gerne bei Ihrem Antragsverfahren.


✉️  Verwenden Sie unser  Musterantrag - für eine schnelle und unkomplizierte Beantragung der Schulbegleitung in Ihrem zuständigen Amt.


📞 Zum Kontaktformular ✅ Zur Checkliste ✉️ Zum Musterantrag
5. März 2025
Der Beitrag erklärt, wie im Krankheitsfall eines Kindes oder der Schulbegleitung gehandelt werden sollte. Bei längerer Erkrankung des Kindes gibt es Alternativen zum Präsenzunterricht wie Haus- oder Online-Unterricht. Bei kurzfristiger Krankheit sollen Eltern Schule und Träger frühzeitig informieren. Fällt die Schulbegleitung aus, organisiert der Träger eine Vertretung – die Schule bleibt in der Aufsichtspflicht. Ein Ausschluss vom Unterricht ist nur in Ausnahmefällen erlaubt. Der Beitrag gibt außerdem Tipps für eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulen und Trägern und klärt über Zuständigkeiten bei verschiedenen Förderbedarfen auf.
16. Januar 2025
Supervision in der Schulbegleitung ist ein zentrales Instrument zur Qualitätssicherung, Reflexion und fachlichen Weiterentwicklung. Erfahre, wie TeamLike Supervision gestaltet und unterstützt.