FAQ - Häufige Fragen

Für Familien

Schulbegleitung für das eigene Kind zu beantragen stellt Eltern und Erziehungsberechtigte häufig vor viele Fragen. Die Antragsstellung kann komplex und zeitaufwendig sein. Wir beantworten die häufigsten Fragen.

  • Was ist eine Schulbegleitung und welche Aufgaben hat sie?

    Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder im Schulalltag, um ihnen eine möglichst selbstständige Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Je nach individuellem Förderbedarf des Kindes verfügt eine Schulbegleitung über die passenden Kompetenzen und Qualifikation zur bestmöglichen Betreuung. 

  • Welche Vorteile bietet eine Schulbegleitung für mein Kind?

    Sie ermöglicht dem Kind Teilhabe am Unterricht, unterstütz bei individuellen Herausforderungen und fördert das soziale und schulische Lernen. Dabei begleitet die Schulbegleitung das Kind, in Abstimmung mit den Lehrkräften, durch den kompletten Schulalltag. 

  • Wer hat Anspruch auf eine Begleitung?

    Grundsätzlich haben alle Kinder mit körperlichen, geistigen oder emotionalen Einschränkungen Anspruch auf eine Schulbegleitung. Voraussetzung ist, dass eine zusätzliche Unterstützung beantragt und bewilligt ist. Hierzu werden meist ärztliche Gutachten oder psychologische Stellungsnahmen benötigt. 

  • Wer trägt die Kosten?

    Sämtliche Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel vom Jugendamt oder dem Sozialamt übernommen. Hierfür muss eine Bewilligung vorliegen. Organisatorische Kosten für z. B. Kennenlerngespräche oder Porto für den Versand von Anträgen werden nicht übernommen. 

  • Wie beantrage ich eine Schulbegleitung?

    Der Antrag für eine Schulbegleitung kann meist beim zuständigen Jugendamt oder Sozialamt gestellt werden. Weiter Informationen und Kontaktadressen finden Sie hier

  • Welche Unterlagen oder Nachweise werden für den Antrag benötigt?

    Für die Beantragung einer Schulbegleitung benötigen Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung bei den Kostenträgern. Meist werden zusätzlich ärztliche Gutachten oder psychologische Stellungnahmen benötigt. 

  • Kann ich Hilfe bei der Antragstellung erhalten?

    Ja, Sie können bei der Antragsstellung Unterstützung erhalten. In der Regel helfen Ihnen das Jugendamt, Sozialamt oder spezialisierte Beratungsstellen bei der Beantragung einer Schulbegleitung und geben Auskunft zu den erforderlichen Unterlagen und dem Ablauf. 


    Wir unterstützen Sie darüber hinaus gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten. 

  • Kann der Antrag auf Schulbegleitung abgelehnt werden?

    Ja, der Antrag kann abgelehnt werden. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Sollten bei Ihnen noch keine Bewilligung vorliegen, kontaktieren Sie uns gern im Vorfeld, um offene Fragen zu klären und den Bewilligungsprozess zu beschleunigen. 

  • Wie lange dauert es eine Schulbegleitung zu bekommen?

    Die Bearbeitungszeit variiert leider sehr stark und kann unter Umständen mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sobald eine Bewilligung vorliegt, können wir passende Schulbegleiter, ausgerichtet auf die individuellen Bedürfnisse Ihres Kindes, suchen bzw. zuweisen. Auch hierfür benötigen wir einige Tage. 



  • Für welche Schulformen kann Schulbegleitung in Anspruch genommen werden?

    Schulbegleitung kann grundsätzlich für verschiedene Formen der Unterstützung beansprucht werden. Sie kann sowohl im regulären Unterricht, als auch in Förderschulen stattfinden. Auch bei schulischen Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers und bei Ausflügen ist eine Schulbegleitung, nach Absprache, möglich. 

    Neben dem Einsatz in der Schule kann eine Schulbegleitung auch in Kindertagesstätten eingesetzt werden. 

  • Wird mein Kind von zu Hause abgeholt und zur Schule begleitet?

    In der Regel umfasst die Schulbegleitung nur die Unterstützung in der Schule und nicht den Transport von zu Hause zur Schule. Für den Schulweg können gegebenenfalls zusätzliche Hilfen wie ein Fahrdienst über das Jugendamt oder Sozialamt beantragt werden, falls ein besonderer Bedarf besteht.

  • Ist eine Schulbegleitung nur für Kinder mit Behinderungen gedacht?

    Nein, eine Schulbegleitung ist nicht ausschließlich für Kinder mit Behinderungen gedacht. Auch Kinder mit besonderen Förderbedarfen, wie zum Beispiel bei emotionalen, sozialen oder Lernschwierigkeiten, können eine Schulbegleitung erhalten, wenn sie dadurch besser am Schulalltag teilnehmen können.

  • Wer entscheidet, welcher Schulbegleiter für mein Kind geeignet ist?

    Bevor ein Kind mit einem unserer Schulbegleiter starten kann gibt es ein persönliches Kennenlernen, entweder in der Einrichtung, bei der Familie zu Hause oder bei uns im Büro. 


    Die Entscheidung erfolgt dann in Zusammenarbeit mit dem Träger, der Schule und oft auch den Eltern. 

  • Kann die Schulbegleitung gewechselt werden, falls mein Kind oder ich unzufrieden sind?

    Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit  möglich. Bitte suchen Sie jederzeit das persönliche Gespräch mit uns und ihrem Schulbegleiter, falls Sie Probleme bemerken, Sie unsicher sind oder Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes wahrnehmen. 



  • Was passiert, wenn die Schulbegleitung aufgrund von Krankheit oder Urlaub ausfällt?

    Wir als Träger sind für Sie, die Schulbegleitung und Ihr Kind verantwortlich. Wir organisieren in der Regel eine Vertretung oder alternative Lösungen. Hierzu arbeiten wir z. B. mit Springerkräften oder befreundeten Trägern zusammen. Bei kurzfristigen Ausfällen kann jedoch kein sofortiger Ersatz garantiert werden. 



  • Wie geht es nach dem Schuljahr weiter – muss ich die Schulbegleitung jedes Jahr neu beantragen?

    Ja, meist muss der Bedarf jedes Schuljahr neu geprüft und beantragt werden. Die notwendigen Details kommuniziert der Kostenträger im Rahmen der Bewilligung. 


FAQ - Häufige Fragen

Für Schulbegleiter

Als Schulbegleiter übernehmen Sie eine wichtige Rolle in der Unterstützung von Kindern mit besonderem Förderbedarf.
Diese verantwortungsvolle Tätigkeit bringt oft viele Fragen und Herausforderungen mit sich. Wir beantworten die häufigsten Fragen.

  • Was sind die Hauptaufgaben eines Schulbegleiters?

    Schulbegleiter unterstützen Kinder mit besonderem Förderbedarf im Schul- oder Kindergartenalltag, um ihnen eine aktive Teilnahme zu ermöglichen. Die Form der Unterstützung variiert dabei in Abhängigkeit der Bedürfnisse der Kinder von z. B. der bloßen Begleitung bis hin zur aktiven körperlichen Unterstützung (z. B. bei bewegungseingeschränkten Kindern)

  • Welche Kinder unterstützt ein Schulbegleiter?

    Grundsätzlich können alle Kinder unterstützt werden, die eine Einschränkung bei der Teilhabe von Bildung attestiert bekommen haben. Dies können z. B. emotionale oder soziale Einschränkungen sowie körperliche oder geistige Leiden sein.

  • In welchen Schulformen wird Schulbegleitung eingesetzt?

    Schulbegleiter arbeiten in Grundschulen, weiterführenden Schulen, Förderschulen und teilweise in Berufsschulen. Auch ein Einsatz in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten ist möglich. 

  • Welche Rolle spielt die Schulbegleitung in den Pausen und bei außerunterrichtlichen Aktivitäten?

    Der Schulbegleiter unterstützt das Kind auch in Pausen und bei Schulausflügen, um soziale Interaktionen zu fördern. In welchem Umfang die Unterstützung stattfindet wird individuell in Absprache mit uns als Träger und der Einrichtung besprochen. 

  • Ist ein Schulbegleiter für den Transport des Kindes zuständig?

    Nein, ein Schulbegleiter ist in der Regel nicht für den Transport des Kindes zuständig. Die Aufgabe des Schulbegleiters beginnt normalerweise erst in der Schule. Falls das Kind aufgrund besonderer Umstände Unterstützung auf dem Schulweg benötigt, wird dies über einen separater Fahrdienst organisiert. 

  • Welche Qualifikationen sind erforderlich, um als Schulbegleiter zu arbeiten?

    Es gibt unterschiedliche Formen an Unterstützungbedarf. Meist wird eine pädagogische oder soziale Qualifikation bevorzugt, wenn es die individuellen Bedürfnisse des Kindes bedingen. Auch Quereinsteiger können als Schulbegleiter arbeiten, wenn sie die nötige Eignung und Motivation mitbringen.

  • Kann ich als Quereinsteiger ohne pädagogische Ausbildung Schulbegleiter werden?

    Ja.

  • Wie viel verdient man als Schulbegleiter?

    Die Vergütung variiert je nach Qualifikation und Erfahrung des Schulbegleiters. Grundsätzlich ist ein Stundenlohn zwischen € 18 und € 25 möglich. Zusätzlich können Sie von unseren weiteren Arbeitgeberleistungen profitieren. 

  • Besteht die Möglichkeit, als Schulbegleiter in Teilzeit oder auf Honorarbasis zu arbeiten?

    Ja, viele Schulbegleiter arbeiten in Teilzeit oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen. Eine Stellenbesetzung auf Honorarbasis ist bei uns nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich ist immer die persönliche Betreuungssituation des Kindes ausschlaggebend für das Arbeitszeitmodell. 

  • Welche persönlichen Eigenschaften und Kompetenzen sind für die Arbeit als Schulbegleiter wichtig?

    Grundsätzlich sollte Spaß und Motivation im Umgang und mit Kindern eine Grundvoraussetzung sein. Je nach Situation erfordert die Schulbegleitung ein hohes Maß an Geduld, Einfühlungsvermögen und Flexibilität. Auch Belastbarkeit ist eine wichtige Eigenschaft.

  • Haben Schulbegleiter Pausen?

    Ja, Schulbegleiter haben Pausen, die meist in Absprache mit der Schule und je nach den Bedürfnissen des Kindes geplant werden. Da Schulbegleiter oft auch während der Pausenaufsicht und sozialen Interaktionen unterstützen, können Pausenzeiten flexibel gestaltet sein, ohne die Begleitung des Kindes zu beeinträchtigen.

  • Habe ich als Schulbegleiter Anspruch auf Urlaub, und wie wird dieser geregelt?

    Ja, Schulbegleiter haben Anspruch auf Urlaub, oft orientiert sich dieser an den Schulferien.

  • Wird man als Schulbegleiter in den Ferien bezahlt?

    Ja. Eine Bezahlung wird auch in den Ferienzeiten ermöglicht. Wie diese Regelung gestaltet ist, wird im Rahmen der persönlichen Gespräche ausgearbeitet. 

  • Gibt es ein Auswahlgespräch oder eine Eignungsprüfung vor der Einstellung?

    Selbstverständlich führen wir persönliche  Bewerbungsgespräche, um Ihre Eignung und Motivation zu prüfen. Oftmals wird im Vorfeld einer Begleitung auch ein persönliches Treffen mit der Familie und/oder der Betreuungseinrichtung vereinbart. Eine Eignungsprüfung oder einen Eignungstest gibt es im Vorfeld nicht. 



  • Ist die Stelle als Schulbegleiter befristet oder unbefristet?

    Viele Stellen sind befristet und werden jährlich auf Grundlage des Betreuungsbedarfs neu bewilligt. Je nachdem wie positiv sich die gemeinsame Zusammenarbeit gestaltet sind auch Festanstellungen, z. B. als zusätzliche Vertretungskraft, möglich. 



  • Kann ich den Schulbegleiter für ein bestimmtes Kind oder eine bestimmte Schule wählen?

    Dies ist oft abhängig von den aktuellen Betreuungsstellen und der Bedarfssituation der Schulen. Individuelle Wünsche können gerne im Rahmen der gemeinsamen Gespräche erörtert werden und werden, falls umsetzbar, berücksichtigt. Betreuen Sie bereits ein Kind an einer festen Schule und möchten zu uns als Träger wechseln ist dies jederzeit möglich. 

  • Gibt es Fortbildungs- oder Weiterbildungsmöglichkeiten für Schulbegleiter?

    Als Träger bieten wir eine Vielzahl an Fortbildungen an, die bedarfsspezifisch absolviert werden können. Diese werden in Abstimmung mit unseren fachlichen Leistungen vereinbart und absolviert. 

  • Gibt es bestimmte Fortbildungen, die ich vor oder während der Tätigkeit absolvieren muss?

    Grundsätzlich gibt es keine spezifische Fortbildung die als Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter gilt. Allerdings können je nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Betreuungsauflagen einige Fortbildungen vorausgesetzt werden, um die Qualität der Begleitung sicherzustellen. Als Träger bieten wir eine Vielzahl an Fortbildungen an die bedarfsspezifisch absolviert werden können. 

  • Unterstützt der Schulbegleiter nur während des Unterrichts oder auch in Freizeit- und Fördersituationen?

    Die Unterstützung erfolgt je nach Bedarf des Kindes auch in Freizeit- und Fördersituationen. In welchem Umfang die Unterstützung stattfindet wird individuell in Absprache mit uns als Träger und der Einrichtung besprochen. 



  • Wie eng arbeitet der Schulbegleiter mit Lehrkräften, Eltern und dem Schulpersonal zusammen?

    Die Kommunikation zwischen Schulbegleiter und Lehr- bzw. Betreuungskräften der Einrichtung ist sehr eng. Auf diese Weise soll eine optimale Unterstützung des Kindes gewährleistet werden. Gleichermaßen soll die Anwesenheit einer Schulbegleitung die anderen Kinder nicht zu sehr ablenken.



  • Erhalte ich als Schulbegleiter eine pädagogische Begleitung oder Einarbeitung?

    Durch unsere fachlichen Leitungen mit sozialpädagogischen Hintergrund bieten wir, bei Bedarf, eine Einarbeitung und begleitende Unterstützung an. 


  • Was kann ich tun, wenn ich Schwierigkeiten habe, den Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden?

    Für uns steht die optimale Betreuung des Kindes an erster Stelle. Daher ist es wichtig immer das offene Gespräch zu suchen. Sowohl wir als Träger mit unseren fachlichen Leitungen, als auch die Schule und die Lehrkräfte stehen mit Rat und Tat zur Seite.