Schulbegleitung im Landkreis Peine: Was Eltern wissen müssen

Ihr Kind braucht Unterstützung im Schulalltag und Sie fragen sich, wie das im Landkreis Peine konkret funktioniert? Schulbegleitung ist eine gesetzlich verankerte Leistung, auf die viele Familien einen Anspruch haben. In diesem Blog Beitrag erklären wir Ihnen, wer zuständig ist, wie der Antrag läuft und welche Ansprechpersonen vor Ort tätig sind.

Was Schulbegleitung im Alltag bedeutet

Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter, auch Integrationsassistenten genannt, unterstützen Kinder und Jugendliche mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im Schulalltag. Sie übernehmen dabei keine pädagogischen Aufgaben der Lehrkräfte, sondern helfen dem Kind, am Unterricht teilzuhaben.

Das kann ganz unterschiedlich aussehen:

  • Hilfe bei der Strukturierung von Aufgaben und Materialien

  • Unterstützung bei der Konzentration und in Übergangssituationen

  • Begleitung in Pausen, auf Ausflügen und Klassenfahrten

  • Bei Bedarf auch körpernahe Hilfen, etwa bei Mobilität oder Ernährung

Das Ziel ist immer Hilfe zur Selbsthilfe: Das Kind soll so viel wie möglich selbst leisten, die Schulbegleitung schließt gezielt die Lücken, die ohne Unterstützung zu groß wären.

Wer ist im Landkreis Peine zuständig?

Jugendamt Peine: bei seelischen Beeinträchtigungen

Wenn Ihr Kind eine seelische Beeinträchtigung hat oder davon bedroht ist, zum Beispiel bei Autismus-Spektrum-Störungen, ADHS, Angststörungen oder Depressionen, ist das Jugendamt des Landkreises Peine zuständig. Die Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII.

Kontakt:
Fachdienst Jugendamt
Burgstraße 1, 31224 Peine
Telefon: 05171 401 2207 
E-Mail: jugendamt@landkreis-peine.de

Ambulante Schulbegleitung über das Jugendamt ist für Familien kostenfrei.

Fachdienst Soziales / Eingliederungshilfe Peine: bei körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen

Bei körperlichen oder geistigen Behinderungen ist der Fachdienst Soziales / Eingliederungshilfe des Landkreises zuständig. Die Leistung wird auf Grundlage der §§ 112 ff. SGB IX gewährt. Auch hier entstehen für ambulante Schulbegleitung in der Regel keine Kosten für die Familie.

Kontakt:
Fachdienst Soziales
Burgstraße 1, 31224 Peine
Telefon: 05171 401 2121
E-Mail: soziales@landkreis-peine.de

Um die Maßnahme zu beantragen können Sie einen formlosen Antrag stellen und per E-Mail oder Brief übermitteln. Eine Checkliste für das Antragsverfahren im Landkreis Peine stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.  

Wichtig: Wenn Sie unsicher sind, welche Stelle zuständig ist, stellen Sie den Antrag einfach bei einer der beiden Stellen. Diese ist angehalten, ihn an die richtige Stelle weiterzuleiten.

So läuft der Antrag ab

Schritt 1: Frühzeitig starten

Stellen Sie den Antrag möglichst früh. Wer eine Schulbegleitung zum Schuljahresbeginn benötigt, sollte spätestens im Frühjahr aktiv werden. Die Bearbeitungszeiten können variieren.

Schritt 2: Antrag stellen

Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber schriftlich und mit Datum versehen sein. Beschreiben Sie darin konkret, in welchen Situationen Ihr Kind Unterstützung braucht, z. B. im Unterricht, in Pausen, bei Übergängen oder auf Ausflügen. Beantragen Sie im Zweifel die gesamte Unterrichts- und Betreuungszeit.

Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen

Folgende Dokumente werden in der Regel benötigt:

  • Fachärztlicher Bericht oder psychologische Stellungnahme

  • Schulische Berichte oder Einschätzungen der Lehrkräfte

  • Vorhandene Diagnosen oder Gutachten

Bei § 35a SGB VIII ist eine ärztliche Bescheinigung gesetzlich vorgesehen. Die Beeinträchtigung muss voraussichtlich länger als sechs Monate bestehen.

Schritt 4: Gespräch und Hilfeplanung

Nach der Antragstellung folgt ein persönliches Gespräch, in dem mögliche Hilfen besprochen werden. Beim Jugendamt schließt sich ein Hilfeplangespräch an, an dem Eltern, Kind, Jugendamt und der spätere Träger beteiligt sind. Danach erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Schritt 5: Beauftragung eines Trägers

Mit einem positiven Bescheid haben Eltern bzw. Sorgeberechtigte das Wahlrecht eines Trägers. Wir sind im Landkreis Peine tätig und begleiten Familien von der ersten Frage bis zur passenden Lösung. Gerne stehen wir Ihnen für die Suche einer Schulbegleitung zur Verfügung. Melden Sie sich jederzeit gerne über unser Kontaktformular

Fazit

Schulbegleitung im Landkreis Peine ist eine gut zugängliche Leistung, die Kindern mit Beeinträchtigungen echte Teilhabe am Schulalltag ermöglicht. Der Schlüssel liegt im frühen Start: Wer rechtzeitig den Kontakt zum Jugendamt oder zur Eingliederungshilfe sucht und die nötigen Unterlagen vorbereitet, gibt seinem Kind die beste Chance auf eine passende Unterstützung zum Schuljahresbeginn.

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