Professionelle Schulbegleitung in Hildesheim, Hannover & Umgebung.

Häufige Fragen kurz

und klar beantwortet

Für Familien

Wir sind ein erfahrener Träger im Bereich Schulbegleitung und setzen uns täglich dafür ein, dass Kinder mit besonderem Förderbedarf bestmöglich im Schulalltag unterstützt werden. Was uns auszeichnet: Wir arbeiten mit sorgfältig ausgewählten Schulbegleitern, legen großen Wert auf eine persönliche und transparente Kommunikation mit Familien und Schulen und stehen Ihnen von der ersten Anfrage bis weit über den Start hinaus als verlässlicher Ansprechpartner zur Seite.

Wir sind aktuell im Landkreis Hildesheim, Hannover und Peine sowie den umliegenden Regionen tätig. Sie sind sich nicht sicher, ob wir in Ihrer Region arbeiten? Sprechen Sie uns einfach an.

Eine Schulbegleitung unterstützt Kinder im Schulalltag, um ihnen eine möglichst selbstständige Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Je nach individuellem Förderbedarf des Kindes verfügt eine Schulbegleitung über die passenden Kompetenzen und Qualifikation zur bestmöglichen Betreuung.

Sie ermöglicht dem Kind Teilhabe am Unterricht, unterstütz bei individuellen Herausforderungen und fördert das soziale und schulische Lernen. Dabei begleitet die Schulbegleitung das Kind, in Abstimmung mit den Lehrkräften, durch den kompletten Schulalltag. 

Nein, eine Schulbegleitung ist nicht ausschließlich für Kinder mit Behinderungen gedacht. Auch Kinder mit besonderen Förderbedarfen, wie zum Beispiel bei emotionalen, sozialen oder Lernschwierigkeiten, können eine Schulbegleitung erhalten, wenn sie dadurch besser am Schulalltag teilnehmen können.

Grundsätzlich haben alle Kinder mit körperlichen, geistigen oder emotionalen Einschränkungen Anspruch auf eine Schulbegleitung. Voraussetzung ist, dass eine zusätzliche Unterstützung beantragt und bewilligt ist. Hierzu werden meist ärztliche Gutachten oder psychologische Stellungsnahmen benötigt. 

Schulbegleitung kann grundsätzlich für verschiedene Formen der Unterstützung beansprucht werden. Sie kann sowohl im regulären Unterricht, als auch in Förderschulen stattfinden. Auch bei schulischen Aktivitäten außerhalb des Klassenzimmers und bei Ausflügen ist eine Schulbegleitung, nach Absprache, möglich. Neben dem Einsatz in der Schule kann eine Schulbegleitung auch in Kindertagesstätten eingesetzt werden.

Sämtliche Kosten für eine Schulbegleitung werden in der Regel vom Jugendamt oder dem Sozialamt übernommen. Hierfür muss eine Bewilligung vorliegen. Organisatorische Kosten für z. B. Kennenlerngespräche oder Porto für den Versand von Anträgen werden nicht übernommen. 

Der Antrag für eine Schulbegleitung kann meist beim zuständigen Jugendamt oder Sozialamt gestellt werden. Weiter Informationen und Kontaktadressen finden Sie hier

Für die Beantragung einer Schulbegleitung benötigen Sie die notwendigen Formulare zur Beantragung bei den Kostenträgern. Meist werden zusätzlich ärztliche Gutachten oder psychologische Stellungnahmen benötigt. 

Ja, Sie können bei der Antragsstellung Unterstützung erhalten. In der Regel helfen Ihnen das Jugendamt, Sozialamt oder spezialisierte Beratungsstellen bei der Beantragung einer Schulbegleitung und geben Auskunft zu den erforderlichen Unterlagen und dem Ablauf. Wir unterstützen Sie darüber hinaus gerne im Rahmen unserer Möglichkeiten. 

Ja, der Antrag kann abgelehnt werden. In diesem Fall können Sie Widerspruch einlegen oder rechtliche Beratung in Anspruch nehmen. Sollten bei Ihnen noch keine Bewilligung vorliegen, kontaktieren Sie uns gern im Vorfeld, um offene Fragen zu klären und den Bewilligungsprozess zu beschleunigen.

Das Bewilligungsverfahren liegt beim Kostenträger, darauf haben wir keinen Einfluss. Eine passende Begleitperson finden wir in der Regel in wenigen Tagen, spätestens einer Woche.

Ja, meist muss der Bedarf jedes Schuljahr neu geprüft und beantragt werden. Die notwendigen Details kommuniziert der Kostenträger im Rahmen der Bewilligung.

Für alle Fragen rund um die Eingliederungshilfe im Landkreis Hildesheim besuchen Sie die offizielle Seite der Eingliederungshilfe für Erwachsene mit Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen.

Sobald die Bewilligung vorliegt, nehmen wir gemeinsam mit Ihnen den nächsten Schritt: Wir suchen eine passende Schulbegleitperson für Ihr Kind, organisieren ein persönliches Kennenlerngespräch und stimmen den Starttermin mit Schule und Familie ab. Unser Ziel ist es, den Übergang so reibungslos und schnell wie möglich zu gestalten.

Das Kennenlerngespräch findet in einem entspannten Rahmen statt. Je nach Wunsch bei Ihnen zu Hause, in der Schule oder bei uns im Büro. Dabei lernen sich Kind, Eltern und der potenzielle Schulbegleiter gegenseitig kennen. Wir besprechen die Bedürfnisse und Wünsche Ihres Kindes, klären offene Fragen und schauen gemeinsam, ob die Chemie stimmt. Erst wenn alle Seiten ein gutes Gefühl haben, wird der Start geplant.

Bevor ein Kind mit einem unserer Schulbegleiter starten kann gibt es ein persönliches Kennenlernen, entweder in der Einrichtung, bei der Familie zu Hause oder bei uns im Büro. Die Entscheidung erfolgt dann in Zusammenarbeit mit dem Träger, der Schule und oft auch den Eltern.

In der Regel umfasst die Schulbegleitung nur die Unterstützung in der Schule und nicht den Transport von zu Hause zur Schule. Für den Schulweg können gegebenenfalls zusätzliche Hilfen wie ein Fahrdienst über das Jugendamt oder Sozialamt beantragt werden, falls ein besonderer Bedarf besteht.

Wir legen großen Wert auf regelmäßige und offene Kommunikation. Als Träger stehen wir als zentrale Anlaufstelle für Familien, Schulen und Schulbegleiter zur Verfügung. Gibt es Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes, Herausforderungen im Schulalltag oder organisatorische Fragen sind wir erreichbar und handeln gemeinsam mit allen Beteiligten. Zusätzlich finden bei Bedarf regelmäßige Abstimmungsgespräche statt.

Ja, ausdrücklich. Eltern kennen ihr Kind am besten und sind für uns ein wichtiger Partner. Ihre Rückmeldungen zu den Bedürfnissen, Vorlieben und dem Verhalten Ihres Kindes fließen direkt in die Arbeit der Schulbegleitung ein.

Wir als Träger sind für Sie, die Schulbegleitung und Ihr Kind verantwortlich. Wir organisieren in der Regel eine Vertretung oder alternative Lösungen. Hierzu arbeiten wir z. B. mit Springerkräften oder befreundeten Trägern zusammen. Bei kurzfristigen Ausfällen kann jedoch kein sofortiger Ersatz garantiert werden.

Ein Wechsel ist grundsätzlich unmittelbar möglich. Bitte suchen Sie unmittelbar das persönliche Gespräch mit uns und ihrem Schulbegleiter, falls Sie Probleme bemerken, Sie unsicher sind oder Veränderungen im Verhalten Ihres Kindes wahrnehmen.

Ein Schulwechsel hat in der Regel Auswirkungen auf die bestehende Bewilligung. Häufig muss der Bedarf neu beantragt und vom Kostenträger erneut geprüft werden. Wir begleiten Sie in diesem Prozess, informieren Sie frühzeitig und unterstützen Sie dabei, eine Lücke in der Begleitung zu vermeiden. Ob die bisherige Schulbegleitung den Wechsel mitmachen kann, hängt von verschiedenen Faktoren, wie z.B. dem Wohnort, ab. 

Wenn Ihr Kind krankheitsbedingt längere Zeit nicht in die Schule gehen kann, ruht die Schulbegleitung in dieser Zeit. Wir bleiben dennoch in Kontakt mit Ihnen und planen gemeinsam den Wiedereinstieg, sobald Ihr Kind wieder fit ist. Bei sehr langen Ausfällen kann es je nach Bewilligung notwendig sein, dies dem Kostenträger zu melden.

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und der Ihres Kindes ist uns sehr wichtig. Alle Informationen werden vertraulich behandelt und nur an beteiligte Fachkräfte weitergegeben, soweit dies für die Begleitung notwendig ist. Wir handeln dabei stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Bei Fragen zum Datenschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unsere aktuelle Datenschutzerklärung finden Sie hier.

Wir sind für Sie erreichbar. Unsere Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite. Bei dringenden Anliegen empfehlen wir den direkten Anruf. Wir bemühen uns, in solchen Situationen so schnell wie möglich zu reagieren und gemeinsam mit Ihnen eine Lösung zu finden.

Für Bewerber

Ja. Was zählt ist Freude am Umgang mit Kindern und Lernbereitschaft.

Ja. Da Sie in der Arbeit mit Minderjährigen tätig sind, ist ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für eine Anstellung bei uns. Das Führungszeugnis können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, falls Sie Fragen zum Ablauf haben.

Der Einstieg ist unkompliziert: Schicken Sie uns einfach Ihre Bewerbung per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website. Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage bei Ihnen. Passt alles folgt danach ein persönliches Kennenlerngespräch, in dem wir gemeinsam schauen, ob die Stelle zu Ihnen passt.

Das hängt von der aktuellen Bedarfssituation ab. In vielen Fällen ist ein Einstieg innerhalb weniger Wochen möglich, manchmal auch schneller, wenn dringender Bedarf besteht.

Selbstverständlich führen wir persönliche  Bewerbungsgespräche, um Ihre Eignung und Motivation zu prüfen. Oftmals wird im Vorfeld einer Begleitung auch ein persönliches Treffen mit der Familie und/oder der Betreuungseinrichtung vereinbart. Eine Eignungsprüfung oder einen Eignungstest gibt es im Vorfeld nicht. 

Für Schulbegleitungen

Schulbegleiter unterstützen Kinder mit besonderem Förderbedarf im Schul- oder Kindergartenalltag, um ihnen eine aktive Teilnahme zu ermöglichen. Die Form der Unterstützung variiert dabei in Abhängigkeit der Bedürfnisse der Kinder von z. B. der bloßen Begleitung bis hin zur aktiven körperlichen Unterstützung (z. B. bei bewegungseingeschränkten Kindern)

Grundsätzlich können alle Kinder unterstützt werden, die eine Einschränkung bei der Teilhabe von Bildung attestiert bekommen haben. Dies können z. B. emotionale oder soziale Einschränkungen sowie körperliche oder geistige Leiden sein.

Schulbegleiter arbeiten in Grundschulen, weiterführenden Schulen, Förderschulen und teilweise in Berufsschulen. Auch ein Einsatz in Kindergärten bzw. Kindertagesstätten ist möglich.

Die Unterstützung erfolgt je nach Bedarf des Kindes auch in Freizeit- und Fördersituationen. In welchem Umfang die Unterstützung stattfindet wird individuell in Absprache mit uns als Träger und der Einrichtung besprochen. 

Der Schulbegleiter unterstützt das Kind auch in Pausen und bei Schulausflügen, um soziale Interaktionen zu fördern. In welchem Umfang die Unterstützung stattfindet wird individuell in Absprache mit uns als Träger und der Einrichtung besprochen.

Nein, ein Schulbegleiter ist in der Regel nicht für den Transport des Kindes zuständig. Die Aufgabe des Schulbegleiters beginnt normalerweise erst in der Schule. Falls das Kind aufgrund besonderer Umstände Unterstützung auf dem Schulweg benötigt, wird dies über einen separater Fahrdienst organisiert. 

Die Kommunikation zwischen Schulbegleiter und Lehr- bzw. Betreuungskräften der Einrichtung ist sehr eng. Auf diese Weise soll eine optimale Unterstützung des Kindes gewährleistet werden. Gleichermaßen soll die Anwesenheit einer Schulbegleitung die anderen Kinder nicht zu sehr ablenken.

Grundsätzlich sollte Spaß und Motivation im Umgang und mit Kindern eine Grundvoraussetzung sein. Je nach Situation erfordert die Schulbegleitung ein hohes Maß an Geduld, Einfühlungsvermögen und Flexibilität. Auch Belastbarkeit ist eine wichtige Eigenschaft.

Es gibt unterschiedliche Formen an Unterstützungbedarf. Meist wird eine pädagogische oder soziale Qualifikation bevorzugt, wenn es die individuellen Bedürfnisse des Kindes bedingen. Auch Quereinsteiger können als Schulbegleiter arbeiten, wenn sie die nötige Eignung und Motivation mitbringen.

Ja. Was zählt ist Freude am Umgang mit Kindern und Lernbereitschaft.

Ja. Da Sie in der Arbeit mit Minderjährigen tätig sind, ist ein erweitertes Führungszeugnis (§ 30a BZRG) gesetzlich vorgeschrieben und Voraussetzung für eine Anstellung bei uns. Das Führungszeugnis können Sie bei Ihrer zuständigen Gemeindeverwaltung beantragen. Wir unterstützen Sie gerne dabei, falls Sie Fragen zum Ablauf haben.

Der Einstieg ist unkompliziert: Schicken Sie uns einfach Ihre Bewerbung per E-Mail oder über unser Kontaktformular auf der Website. Wir melden uns in der Regel innerhalb weniger Werktage bei Ihnen. Passt alles folgt danach ein persönliches Kennenlerngespräch, in dem wir gemeinsam schauen, ob die Stelle zu Ihnen passt.

Das hängt von der aktuellen Bedarfssituation ab. In vielen Fällen ist ein Einstieg innerhalb weniger Wochen möglich, manchmal auch schneller, wenn dringender Bedarf besteht.

Selbstverständlich führen wir persönliche  Bewerbungsgespräche, um Ihre Eignung und Motivation zu prüfen. Oftmals wird im Vorfeld einer Begleitung auch ein persönliches Treffen mit der Familie und/oder der Betreuungseinrichtung vereinbart. Eine Eignungsprüfung oder einen Eignungstest gibt es im Vorfeld nicht. 

Viele Stellen sind befristet und werden jährlich auf Grundlage des Betreuungsbedarfs neu bewilligt. Je nachdem wie positiv sich die gemeinsame Zusammenarbeit gestaltet sind auch Festanstellungen, z. B. als zusätzliche Vertretungskraft, möglich. 

Der Stundenumfang richtet sich nach dem bewilligten Bedarf des Kindes und liegt in der Regel zwischen 20 und 30 Stunden pro Woche, immer orientiert nach der Schul- oder Betreuungszeit des Kindes. Ihre zeitliche Verfügbarkeit nehmen wir im Bewerbungsprozess auf und beachten diese beim Matching.

Ja, viele Schulbegleiter arbeiten in Teilzeit oder in flexiblen Arbeitszeitmodellen. Eine Stellenbesetzung auf Honorarbasis ist bei uns nur in Ausnahmefällen möglich. Grundsätzlich ist immer die persönliche Betreuungssituation des Kindes ausschlaggebend für das Arbeitszeitmodell. 

Die Vergütung variiert je nach Qualifikation und Erfahrung des Schulbegleiters. Grundsätzlich ist ein Stundenlohn zwischen € 18 und € 25 möglich. Zusätzlich können Sie von unseren weiteren Arbeitgeberleistungen profitieren. 

Neben einem fairen Stundenlohn profitieren Sie bei uns von weiteren Leistungen, wie z. B. bezahlten Ferienzeiten, 30 Urlaubstagen pro Jahr, regelmäßigen Fortbildungsangeboten, Zuschuss zu Firmenfitness (Hansefit) sowie einer fachlichen Begleitung durch unsere sozialpädagogische Fachleitung. Wir legen Wert darauf, dass Sie sich bei uns gut aufgehoben fühlen. Die genauen Konditionen besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.

Ja, Schulbegleiter haben Anspruch auf Urlaub, oft orientiert sich dieser an den Schulferien. Bei uns bekommen Sie standardmäßig 30 Urlaubstage pro Jahr

Ja. Eine Bezahlung wird auch in den Ferienzeiten ermöglicht. Wie diese Regelung gestaltet ist, wird im Rahmen der persönlichen Gespräche ausgearbeitet. 

Ja, Schulbegleiter haben Pausen, die meist in Absprache mit der Schule und je nach den Bedürfnissen des Kindes geplant werden. Da Schulbegleiter oft auch während der Pausenaufsicht und sozialen Interaktionen unterstützen, können Pausenzeiten flexibel gestaltet sein, ohne die Begleitung des Kindes zu beeinträchtigen.

Dies ist oft abhängig von den aktuellen Betreuungsstellen und der Bedarfssituation der Schulen. Individuelle Wünsche können gerne im Rahmen der gemeinsamen Gespräche erörtert werden und werden, falls umsetzbar, berücksichtigt. Betreuen Sie bereits ein Kind an einer festen Schule und möchten zu uns als Träger wechseln ist dies jederzeit möglich. 

In der Regel betreuen Sie als Schulbegleiter ein bestimmtes Kind, für das die Stelle bewilligt wurde. In manchen Situationen kann es vorkommen, dass Sie zeitweise auch andere Kinder unterstützen. Das wird immer in Absprache mit Ihnen entschieden.

Wenn das Kind krankheitsbedingt nicht in der Schule erscheint, entfällt die Begleitung für diesen Tag. Je nach Situation und Verfügbarkeit versuchen wir, Ihnen in solchen Fällen einen Vertretungseinsatz bei einem anderen Kind anzubieten. Die genaue Regelung besprechen wir im Vorfeld.

Für uns steht die optimale Betreuung des Kindes an erster Stelle. Daher ist es wichtig immer das offene Gespräch zu suchen. Sowohl wir als Träger mit unseren fachlichen Leitungen, als auch die Schule und die Lehrkräfte stehen mit Rat und Tat zur Seite. 

Durch unsere fachlichen Leitungen mit sozialpädagogischen Hintergrund bieten wir, bei Bedarf, eine Einarbeitung und begleitende Unterstützung an.

Als Träger bieten wir eine Vielzahl an Fortbildungen an, die bedarfsspezifisch absolviert werden können. Diese werden in Abstimmung mit unseren fachlichen Leistungen vereinbart und absolviert. 

Grundsätzlich gibt es keine spezifische Fortbildung die als Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter gilt. Allerdings können je nach den individuellen Bedürfnissen des Kindes und den Betreuungsauflagen einige Fortbildungen vorausgesetzt werden, um die Qualität der Begleitung sicherzustellen. Als Träger bieten wir eine Vielzahl an Fortbildungen an die bedarfsspezifisch absolviert werden können. 

Ja. Bei uns wird betreut Sie von Anfang an eine feste Ansprechperson aus unserem Team der fachlichen Leitung. Diese Person kennt Ihre Situation, Ihre Einsatzschule und das von Ihnen begleitete Kind und ist Ihre erste Anlaufstelle bei Fragen, Anliegen oder Herausforderungen im Alltag.

Ja. Als Mitarbeiterin oder Mitarbeiter bei uns gesetzlich krankenversichert und über die gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) für Unfälle abgesichert, die während Ihrer Tätigkeit passieren. Dies gilt auch für den Weg zur Schule und zurück. Darüber hinaus sind unsere Schulbegleiter im Rahmen unserer betrieblichen Haftpflichtversicherung abgedeckt. Bei Fragen zu Ihrem persönlichen Versicherungsschutz stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Vom Quereinsteiger ohne Vorerfahrung bis zur erfahrenen Schulbegleitung findet bei uns jede Kompetenz ihren Platz. Was zählt, sind vor allem Ihre persönlichen Stärken.

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