Wir schaffen
VERBINDUNGEN
die zählen!

Unser Ziel ist es, jungen Menschen mit besonderen Förderbedarfen zu helfen, ein hohes Maß an Selbstständigkeit und gesellschaftliche Integration zu erreichen.

 Dazu bringen wir sie mit passenden Begleitpersonen zusammen,
die ihre persönliche Entwicklung fördern und sie individuell im Schul- und Kindergartenalltag unterstützen.

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Wer hat Anspruch?

Eine Antragsstellung ist möglich für Kinder und Jugendliche mit z. B.:
  • Autismus
  • Entwicklungsverzögerung
  • Lern- und Konzentrationsschwäche
  • Geistiges oder seelisches Leiden 
  • Starke Sprachstörung
  • Fremdgefährdendem Verhalten
  • Eigengefährdendem Verhalten 
  • Mehrfachbehinderung

Wer trägt die Kosten?

Sozialhilfeträger übernehmen die Kosten als Leistung der Eingliederungshilfe bei körperlicher oder geistiger Behinderung. 

Das Jugendamt trägt die Aufwände bei seelischer Behinderung. 

Unser Einsatzgebiet

Aktuell bedienen wir den Großraum der Region Hildesheim und die angrenzenden Gemeinden

Falls Sie Bedarf in einer anderen Region haben, sprechen Sie uns gerne an. 

Der Weg zur Schulbegleitung: 

01

Fachärztliche Diagnose und Zustimmung der Schule.

02

Antragsstellung beim zuständigen Kostenträger auf eine Schulbegleitung.

03

Wir werden als Träger der Schulbegleitung ausgewählt.

04

Wir erhalten den Antrag vom Kostenträger.

05

In Abstimmung mit Familie und Schule finden wir die passende Schulbegleitung.

06

Ihr Kind und die Schulbegleitung können starten!

Benötigen Sie Unterstützung oder
eine persönliche Beratung?

Bei allen Fragen rund um das Thema Schulbegleitung
unterstützen wir Sie gerne
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Werden Sie selbst Schulbegleiter!