Krankheit in der Schulbegleitung – Ein Ratgeber

Die Schulbegleitung ist eine wichtige Hilfe im Schulalltag für Kinder mit Unterstützungsbedarf. Doch was passiert eigentlich, wenn die Schulbegleitung krank wird? Oder wenn das Kind selbst nicht zur Schule kann? In diesem Beitrag zeigen wir, wie Familien, Schulen und Träger in solchen Situationen gut zusammenarbeiten können – klar, verständlich und praxisnah.

Wenn das Kind krank ist: Was gilt?

Wird das Kind kurzfristig krank, sollten Eltern die Schule, die Schulbegleitung und bestenfalls den Träger  der Schulbegleitung möglichst frühzeitig am Morgen informieren – idealerweise telefonisch oder per E-Mail. So kann die Schulbegleitung umfänglich informiert und gegebenenfalls abbestellt werden. Durch eine frühzeitige Information geben Eltern uns als Träger die Chance die Schulbegleitung kurzfristig an einer anderen Stelle einzusetzen, beispielsweise als Ersatz für eine erkrankte Kollegin oder Kollegen. 

Wenn die Schulbegleitung krank ist

Wenn die Schulbegleitung krank ist, gibt es einen festen Ablauf:

  1. Die Begleitung meldet sich umgehend, allerdings spätestens 45 Minuten vor Unterrichtsbeginn krank – bei Schule und Träger und bestenfalls direkt den Eltern.
  2. Der Träger versucht eine Vertretung zu organisieren.
  3. Eltern werden informiert.

Welche Vertretungslösungen gibt es?

Aufsichtspflicht der Schule

Ist das Kind bereits in der Schule und die Krankmeldung der Schulbegleitung erreicht Eltern und Schuleinrichtung erst kurzfristig trägt die Einrichtung Verantwortung dafür, dass alle Schüler:innen während der Unterrichtszeit beaufsichtigt und betreut werden – auch bei Ausfall der Schulbegleitung. Das bedeutet: Die Schule muss sicherstellen, dass das Kind bis zur Abholung nicht unbeaufsichtigt bleibt und eine angemessene Betreuung gewährleistet ist. Falls keine Vertretung durch den Träger möglich ist, prüft die Schule gemeinsam mit dem Kollegium, ob eine vorübergehende Integration in eine andere Lerngruppe oder die Unterstützung durch eine andere Begleitkraft möglich ist. Ein Ausschluss vom Unterricht – etwa wegen fehlender Unterstützung – ist nur in extremen Ausnahmefällen erlaubt und muss gut begründet sowie dokumentiert werden. Ziel ist es immer, dem Kind die Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen.

So klappt die Zusammenarbeit – Tipps für Eltern, Schulen und Träger

Was Schulen tun können:

Was Eltern beachten sollten:


Krankheit gehört zum Leben – wir sind für Sie da!

Krankheit gehört zum Leben – auch im Schulalltag. Wichtig ist, dass Eltern, Schule und Träger gut zusammenarbeiten und alle wissen, was zu tun ist. Mit klaren Abläufen, verständlicher Kommunikation und etwas Flexibilität lassen sich auch Krankheitsphasen gut überbrücken.

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